Von: Volker.Klemm@bundessortenamt.de [mailto:Volker.Klemm@bundessortenamt.de]
Gesendet: Freitag, 24. November 2006 11:08
An: dora.pfeifer-suger@gmx.de
Betreff: Übersicht GVO-Anbau Baden-Württemberg

 

Sehr geehrte Frau Pfeifer-Suger,

wie soeben besprochen, finden Sie als Anlage die Übersicht der gv-Sorten die in den Jahren 1998 bis 2006 Bestandteil der Wertprüfungssortimente des Bundessortenamtes waren. Zum besseren Verständnis der Problematik  füge ich einen Text bei, der etwas die fachlichen und rechtlichen Hintergründe beleuchtet.

 

 

Züchtungsunternehmen haben die Möglichkeit Sortenzulassungsanträge an das Bundessortenamt zu richten. Das Bundessortenamt ist nach dem Saatgutverkehrsgesetz zuständig für die Zulassung von Pflanzensorten. Jeder Antragsteller hat nach dem Saatgutverkehrsgesetz einen Rechtsanspruch auf Prüfung seiner Sorte, unabhängig davon, ob es sich um Sorten aus konventioneller Züchtung oder gentechnisch veränderte Sorten handelt. Die Prüfung von gentechnisch veränderten Sorten wird nur eingeleitet, wenn für die Sorten bzw. das darin enthaltene Konstrukt eine Inverkehrbringungsgenehmigung nach Gentechnikrecht vorliegt. Das trifft auf die seit 1998 geprüften Sorten zu. In den Wertprüfungen des Bundessortenamtes stehen Anbau-, Ertrags- und Qualitätseigenschaften im Vordergrund. Eine gentechnisch veränderte Sorte wird deshalb mit dem gleichen Maßstab gemessen wie eine Sorte aus konventioneller Züchtung.

 

Über das Bundesgebiet verteilt sucht sich das Bundessortenamt geeignete Partner für den Wertprüfungsanbau aus. Prüfungsdurchführende können sowohl Pflanzenzüchtungsunternehmen selbst sein aber auch Versuchsstationen der Ländereinrichtungen, der Universitäten und des Bundessortenamtes.

 

Auf welcher Fläche (geografische Lage, Flurstück, Besitzer/Verpächter) das von uns mit der Prüfung beauftrage Unternehmen, die Universität oder die Landeseinrichtung die Prüfungen in den genannten Jahren angelegt haben, ist für uns als Auftraggeber - abgesehen von der erforderlichen Eignung solcher Flächen für den Versuchsanbau - nicht von fachlichem Interesse und es liegen uns deshalb darüber auch keine näheren Informationen vor.

 

Der Anbau der gentechnisch veränderten Maissorten erfolgte gemeinsam mit den konventionellen Sorten in Parzellenversuchen. In den betreffenden Jahren besaßen die gentechnisch veränderten Sorten - je nach Sortimentsgröße - nur etwa einen Anteil von 2 bis 15% am Prüfungsumfang. Der Flächenbedarf zur Durchführung von Wertprüfungen variiert zwischen 1000 und 6000 m², je nachdem wie viele Sorten zum Anbau kommen.

 

Die Aussaat der Wertprüfungssortimente fand Ende April bis Mitte Mai statt; die Ernte wurde i. d. R. bei Silomais im September und bei Körnermais im Oktober des gleichen Jahres vorgenommen.

 

Wie oben bereits angeführt, standen in den angebauten Wertprüfungssortimenten nur Nachkommen von Transformanten, für die eine Inverkehrbringungsgenehmigung nach Gentechnikrecht vorliegt.

 

Um dennoch Auskreuzungen zu verhindern, werden genügend große Abstände zu Nachbarmaisflächen eingehalten sowie weitere Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Pollenbarrieren getroffen.

 

Eine weitergehende Information der regionalen Behörden war nach geltendem Recht nicht erforderlich. Die Verantwortlichen vor Ort, also die von uns mit der Prüfungsdurchführung Beauftragten, waren selbstverständlich über die Zusammensetzung der Prüfungssortimente informiert.

 

Da für alle angebauten Nachkommen der Transformanten neben der Inverkehrbringungsgenehmigung auch eine Lebensmittelzulassung nach der EU-Verordnung 258/97 vorlag, die eine unbegrenzte Verwendung von Verarbeitungsprodukten für die Lebensmittelherstellung erlaubt (notifiziert für Lebens- und Futtermittel gemäß EU-Verordnung 1829/2003), unterliegt das Erntegut (außer den Kennzeichnungsauflagen) keinen Verwendungseinschränkungen. Das Erntegut (Grünmasse, Silage oder Körner) durfte demnach der Verfütterung zugeführt werden oder auch auf dem Feld verbleiben um eingearbeitet zu werden.

 

Zu weiteren Fragen des Genehmigungsverfahrens nach Gentechnikrecht, der Risikobewertung und des Monitorings wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts im vergangenen Jahr, werden die flurstücksgenauen Daten an das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Aufnahme in das Standortregister mitgeteilt. Dort können Sie sich über den in jüngster Zeit stattgefundenen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Ihrer Region informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Volker Klemm

 

----------------------------------------------------------------------------------

Volker Klemm

Bundessortenamt

- Referat 205 -

Mais, Gräser, Klee, Luzerne

 

Osterfelddamm 80

30627 Hannover

 

Tel.:            +49 (0) 511 9566 634

Fax:             +49 (0) 511 56 33 62

E-Mail:         volker.klemm@bundessortenamt.de

url:              http://www.bundessortenamt.de

------------------------------------------------------------------------------------