Von: Volker.Klemm@bundessortenamt.de
[mailto:Volker.Klemm@bundessortenamt.de]
Gesendet: Freitag, 24. November 2006 11:08
An: dora.pfeifer-suger@gmx.de
Betreff: Übersicht GVO-Anbau Baden-Württemberg
Sehr
geehrte Frau Pfeifer-Suger,
wie
soeben besprochen, finden Sie als Anlage die Übersicht der gv-Sorten
die in den Jahren 1998 bis 2006 Bestandteil der Wertprüfungssortimente des Bundessortenamtes waren. Zum besseren Verständnis der
Problematik füge ich einen Text bei, der etwas die fachlichen und
rechtlichen Hintergründe beleuchtet.
Züchtungsunternehmen haben die
Möglichkeit Sortenzulassungsanträge an das Bundessortenamt zu richten. Das
Bundessortenamt ist nach dem Saatgutverkehrsgesetz zuständig für die Zulassung
von Pflanzensorten. Jeder Antragsteller hat nach dem Saatgutverkehrsgesetz
einen Rechtsanspruch auf Prüfung seiner Sorte, unabhängig davon, ob es sich um
Sorten aus konventioneller Züchtung oder gentechnisch veränderte Sorten
handelt. Die Prüfung von gentechnisch veränderten Sorten wird nur eingeleitet,
wenn für die Sorten bzw. das darin enthaltene Konstrukt eine Inverkehrbringungsgenehmigung nach Gentechnikrecht
vorliegt. Das trifft auf die seit 1998 geprüften Sorten zu. In den
Wertprüfungen des Bundessortenamtes stehen Anbau-,
Ertrags- und Qualitätseigenschaften im Vordergrund. Eine gentechnisch
veränderte Sorte wird deshalb mit dem gleichen Maßstab gemessen wie eine Sorte
aus konventioneller Züchtung.
Über das Bundesgebiet verteilt sucht sich
das Bundessortenamt geeignete Partner für den Wertprüfungsanbau aus.
Prüfungsdurchführende können sowohl Pflanzenzüchtungsunternehmen selbst sein
aber auch Versuchsstationen der Ländereinrichtungen, der Universitäten und des Bundessortenamtes.
Auf welcher Fläche (geografische Lage,
Flurstück, Besitzer/Verpächter) das von uns mit der Prüfung beauftrage
Unternehmen, die Universität oder die Landeseinrichtung die Prüfungen in den
genannten Jahren angelegt haben, ist für uns als Auftraggeber - abgesehen von
der erforderlichen Eignung solcher Flächen für den Versuchsanbau - nicht von
fachlichem Interesse und es liegen uns deshalb darüber auch keine näheren
Informationen vor.
Der Anbau der gentechnisch veränderten
Maissorten erfolgte gemeinsam mit den konventionellen Sorten in
Parzellenversuchen. In den betreffenden Jahren besaßen die gentechnisch
veränderten Sorten - je nach Sortimentsgröße - nur etwa einen Anteil von 2 bis
15% am Prüfungsumfang. Der Flächenbedarf zur Durchführung von Wertprüfungen
variiert zwischen 1000 und 6000 m², je nachdem wie viele Sorten zum Anbau
kommen.
Die Aussaat der Wertprüfungssortimente
fand Ende April bis Mitte Mai statt; die Ernte wurde i. d. R. bei Silomais im
September und bei Körnermais im Oktober des gleichen Jahres vorgenommen.
Wie oben bereits angeführt, standen in
den angebauten Wertprüfungssortimenten nur Nachkommen von Transformanten,
für die eine Inverkehrbringungsgenehmigung nach
Gentechnikrecht vorliegt.
Um dennoch Auskreuzungen zu verhindern,
werden genügend große Abstände zu Nachbarmaisflächen eingehalten sowie weitere
Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Pollenbarrieren getroffen.
Eine weitergehende Information der
regionalen Behörden war nach geltendem Recht nicht erforderlich. Die
Verantwortlichen vor Ort, also die von uns mit der Prüfungsdurchführung
Beauftragten, waren selbstverständlich über die Zusammensetzung der
Prüfungssortimente informiert.
Da für alle angebauten Nachkommen der Transformanten neben der Inverkehrbringungsgenehmigung
auch eine Lebensmittelzulassung nach der EU-Verordnung 258/97 vorlag, die eine
unbegrenzte Verwendung von Verarbeitungsprodukten für die
Lebensmittelherstellung erlaubt (notifiziert für
Lebens- und Futtermittel gemäß EU-Verordnung 1829/2003), unterliegt das
Erntegut (außer den Kennzeichnungsauflagen) keinen Verwendungseinschränkungen.
Das Erntegut (Grünmasse, Silage oder Körner) durfte demnach der Verfütterung
zugeführt werden oder auch auf dem Feld verbleiben um eingearbeitet zu werden.
Zu weiteren Fragen des Genehmigungsverfahrens
nach Gentechnikrecht, der Risikobewertung und des Monitorings
wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Genehmigungsbehörde, das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur
Neuordnung des Gentechnikrechts im vergangenen Jahr, werden die
flurstücksgenauen Daten an das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit zur Aufnahme in das Standortregister mitgeteilt. Dort
können Sie sich über den in jüngster Zeit stattgefundenen Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen in Ihrer Region informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volker Klemm
----------------------------------------------------------------------------------
Volker Klemm
Bundessortenamt
- Referat 205 -
Mais, Gräser, Klee, Luzerne
Osterfelddamm 80
30627 Hannover
Tel.:
+49 (0) 511 9566 634
Fax:
+49 (0) 511 56 33 62
E-Mail:
volker.klemm@bundessortenamt.de
url:
http://www.bundessortenamt.de
------------------------------------------------------------------------------------