Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Regionalverband Südlicher Oberrhein
Kontakt: Dr. Frank Baum, Weiherweg 13, 79219
Staufen
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV)
Arbeitskreis Nördliches Markgräflerland
Kontakt: Jörg Pflüger, Fohrenbergstraße 39, 79219 Staufen
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Gruppe Müllheim
Kontakt: Christoph Hercher, Lina-Kromer-Straße 20,
79379 Müllheim
den
6. März 2008
An den
Gemeindeverwaltungsverband
Müllheim-Badenweiler
Abteilung Bauleitplanung
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Neufassung Flächennutzungsplan
Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler
wir bedanken uns für die
Übersendung der Unterlagen zur Fortschreibung des FNP und geben dazu für die
oben genannten, nach § 67 NatSchG anerkannten
Naturschutzverbände die folgende Stellungnahme ab.
Für die Bewertung der geplanten
Flächenausweisungen legen wir die folgenden Kriterien zugrunde:
(1) Sind Flächen betroffen, die
laut Regionalplan, Naturschutzgesetz
oder Natura-2000-Netzwerk besonders geschützt sind? (Regionale Grünzüge,
Grünzäsuren, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale,
besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG,
Natura-2000-Gebiete)
(2) Wird das Bild der Landschaft oder einer gewachsenen Ortschaft erheblich beeinträchtigt?
(3) Werden wichtige regionalplanerische Grundsätze verletzt, beispielsweise:
-
Klassifizierung von Orten als „Gemeinden mit Eigenentwicklung“ nach dem
Regionalplan,
-
Sparsamer Umgang mit der Fläche (Minimierung des Flächenverbrauches),
-
keine Neuzerschneidung von freier Landschaft,
-
Erhalt von geschlossenen Grünbereichen/keine weitere Zersiedelung der
Landschaft.
Diese Kriterien leiten sich von verbindlichen gesetzlichen und
raumplanerischen Vorgaben ab, wie sie z.B. im Baugesetzbuch, im
Naturschutzgesetz oder im Regionalplan des Regional-verbandes
Südlicher Oberrhein festgelegt sind.
Sie entsprechen darüber hinaus aber auch einem breiten Konsens, der von der Landesregie-rung, von den Parteien des Landes und von
vielen gesellschaftlichen Gruppen getragen wird. Er lässt sich im Rahmen der
Vorstellungen von nachhaltiger und zukunftsfähiger Politik mit den folgenden Stichworten
charakterisieren: „Begrenzung des Flächenverbrauches -
Vermeidung von Neuzerschneidungen der Landschaft -
Nutzung von innerörtlichen Potentialen
- Erhalt der biologischen und
landschaftlichen Vielfalt – Rücksichtnahme auf Boden, Wasser und Klima“.
Diese Vorstellungen bilden auch die Grundlage verschiedener Strategien und Programme des Bundes und des Landes; zu
nennen sind beispielsweise:
- Komreg
(„Kommunales Flächenmanagement in der Region“)
- MELAP („Modellvorhaben zur
Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung
des innerörtlichen Potenzials“)
- das Bündnis „Flächen gewinnen in
Baden-Württemberg“
- die Nachhaltigkeitsstrategie der
Landesregierung
An diesen Vorgaben muss sich auch der Entwurf für die Fortschreibung des
FNP Müllheim-Badenweiler messen lassen.
Die Landschaft
des Markgräflerlandes darf nicht wie „Verbrauchsmaterial“ behandelt werden!
Neben den genannten, allgemeingültigen Grundsätzen für den Umgang mit
Landschaft gelten im Markgräflerland noch besondere Gesichtspunkte. Der
Schwarzwaldrand mit der Vorberg-zone und Belchen und Blauen im Hintergrund stellt eine
ungewöhnlich reizvolle, deutsch-landweit bekannte Landschaft dar, die seit
langem von Touristen und Naturfreunden, aber auch von Künstlern und vor allem
auch von ihren Bewohnern geschätzt wird. Diese Land-schaft
wird als „Himmlische Landschaft“ (René Schickele),
„Paradies am Oberrhein“ und „Toskana Deutschlands“ gepriesen, bedichtet und
beworben. Emil Bizer, Adolf Riedlin,
Karl Hofer, Julius Kibiger und Adolf Strübe sind einige der Maler, die in dieser Landschaft zu-hause waren und
sich von ihr inspirieren ließen. Die Liste von Freunden dieser
Landschaft mit klangvollen Namen ließe sich leicht verlängern.
Es kann nicht angehen, dass der Charme dieser vielgelobten
Landschaft nur dann zählt, wenn sie in
Tourismus-Prospekten, auf Messen oder in Ansprachen von Bürgermeistern
vermarktet werden soll. In der konkreten Praxis von Planung und Bauen wird
sie weiterhin behandelt und verbraucht wie ein vermehrbares Handelsgut. Von
bewusst schonendem und behutsamem Umgang ist ebenso wenig zu spüren wie von
einem neuen, zeitgemäßen Denken, das der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Das
lässt sich leider nur zu gut aus dem Entwurf der FNP-Fortschreibung belegen.
Dabei sollte eigentlich klar sein, dass die Landschaft die entschei-dende Grundlage für die Beliebtheit und
Attraktivität der Region ist, - und
damit die Basis für den florierenden Tourismus. Auch aus ökonomischen Gründen
sollte daher der Schutz der Landschaft einen hohen Stellenwert haben.
Der Entwurf der
FNP-Fortschreibung schreibt die verschwenderische Praxis des
Flächenverbrauches der letzten Jahrzehnte fort. Er ist heutigen Vorstellungen
nicht angemessen und muss revidiert werden.
Durch
einen einfachen Vergleich mit der Situation in Freiburg soll deutlich gemacht
werden, wie überzogen und inakzeptabel
die Vorstellungen des GVV sind:
Die
Stadt Freiburg hat rund 217.000 Einwohner und veranschlagt im aktuellen FNP
(beschlossen 2006) eine Flächen-Neuinanspruchnahme von 131 ha.
Der GVV
Müllheim-Badenweiler hat rund 32.000 Einwohner und verplant in der
FNP-Fortschreibung 135 ha Landschaft (nach Abzug der Flächen, die „grün“
bleiben sollen, z.B. der Kleingartenflächen in Müllheim). – Es wird also etwa
die selbe Fläche wie in Freiburg beansprucht, obwohl
die Bevölkerungszahl nur etwa 15 % der Freiburger beträgt.
In
diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis wichtig, dass auch in Freiburg
zunächst weitaus größere Flächen verplant werden sollten. Nach breiten
Protesten aus der Bürgerschaft kam es zu einer erneuten Diskussion, die in
ein moderiertes Verfahren mit Bürgerbeteiligung mündete. Durch dieses konnten
letztlich die Flächenansprüche einvernehmlich entscheidend reduziert werden.
Es ist
dringend zu wünschen, dass auch im GVV Müllheim-Badenweiler die Flächeanfor-derungen nochmals kritisch überprüft und
deutlich reduziert werden. Von nachhaltiger und zukunftsfähiger Planung kann
sonst keinesfalls gesprochen werden.
Zu den folgenden Flächen,
die aus unserer Sicht besonders problematisch sind, möchten wir im Einzelnen
Stellung nehmen:
Auggen (2.457 Einwohner,
Eigenentwicklung)
Au 3: Erweiterung Jacobi, 4,11 ha Gewerbefläche
Au
4: Kleinmattenweg III, 5,89 ha Gewerbefläche
Au 5: IKG Auggen-Müllheim, 4,52 ha Gewerbefläche
Diese insgesamt 14,52 ha Gewerbefläche sind bei einem Ort mit Eigenentwicklung
mit den Vorgaben des Regionalplanes nicht vereinbar. Auggen ist danach als
Gewerbestandort „GE“ klassifiziert, d.h. mit „Gewerblichen
Entwicklungsmöglichkeiten kleineren Umfangs zur Verbesserung der lokalen und
nahbereichsbezogenen Arbeitsplatzstruktur (bis zu ca. 10 ha)“.
Um eine
weitere Ausdehnung bandartiger Siedlungsstrukturen entlang der B3 zu
vermeiden, sollte unseres Erachtens das Gebiet Au 4 entfallen. Das IKG Auggen-Müllheim beinhaltet weniger spornartige Struktur,
zudem sind in dem Gelände bereits bauliche Anlagen vorhan-den.
Interkommunale Gewerbegebiete sind im Sinne der Bündelung von Infrastruktur
ohnehin vorzuziehen.
Badenweiler
(3.926 Einwohner, Eigenentwicklung)
Ba 1: Schänzle, 2,69 ha
Ba 4: Hintere Au, 1,93 ha
Diese beiden Wohnbauflächen würden starke Eingriffe in die für
Badenweiler so typische und wertvolle Wiesen- und Streuobstlandschaft in
exponierter Hanglage bedeuten. Im Sinne von sparsamem und nachhaltigem Umgang
mit der Landschaft plädieren wir dafür, diese beiden Gebiete flächenmäßig
deutlich zu reduzieren.
Ba 9: „Gegenüber Moosmatt“, 2,05 ha (Mischgebiet)
Ba 10: Schweighof-West, 1,08 ha (Wohnbaufläche)
Beide Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet sowie in der Grünzäsur
zwischen Oberwei-ler und Schweighof und sind daher
nicht genehmigungsfähig. Aus Gründen der Freihaltung der hier besonders
reizvollen Landschaft im Umfeld von Badenweiler sollte auf beide Flächen
verzichtet werden. Die Tatsache, dass mit „Moosmatt“ bereits ein kleines
Baugebiet quasi im Außenbereich existiert, darf nicht als Begründung dafür
dienen, die Lücke zu schließen. Der Eingriff würde sonst durch Bildung eines
langen Sporns in die Landschaft weiter verschlim-mert.
Ba 6b:
Campingplatz-West, 0.87 ha
Die Fläche in reizvoller Lage befindet sich teils im FFH-Gebiet
mit wertvoller Biotopaus-stattung und in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Regionalen Grünzug, sie ist zudem Bestand-teil der Erholungslandschaft am Südhang des Weilertales. Wir schlagen vor, lediglich die Erweiterung
des Campingplatzes nach Osten zu genehmigen.
Buggingen (3.825 Einwohner,
Eigenentwicklung)
Bu 1: Bernel I,
5,58 ha (Wohnbebauung)
Es stellt sich die Frage,
ob für einen Ort mit Eigenentwicklung und knapp 4000 Einwohnern eine derartig
große Fläche für Wohnungsbau notwendig ist. Wir plädieren für eine Verkleine-rung der Fläche.
Bu 7: Wohnmobilstellplatz, 0,33 ha
Der vorgesehene Platz
liegt im Regionalen Grünzug, außerdem sind nach § 32 NatSchG
besonders geschützte Biotope betroffen. Er befindet sich im Außenbereich, im
wertvollsten Naherholungsgebiet von Buggingen. Durch den Betrieb dieses
Stellplatzes würde das idyllische Landschaftsbild am östlichen Ortsrand
massiv gestört. Hier plädieren wir für den vollständigen Verzicht des
Vorhabens.
Müllheim
(18.236 Einwohner, Kernort und kernnahe Ortsteile: Siedlungsbereich,
restliche Ortsteile: Eigenentwicklung)
Die FNP-Fortschreibung sieht für die Stadt Müllheim samt Teilorten 37
Bauflächen mit ins-gesamt rund 80 ha Fläche vor.
Dazu gehören sowohl umfangreiche Gewerbeflächen (rund 27 ha) als auch
zahlreiche Wohnbauflächen. Die Flächen sind z.T.
landschaftlich problematisch, z.T. kollidieren sie
mit planungsrechtlichen Vorgaben (regionaler Grünzug, Grünzäsur, LSG) und
müssen daher kritisch gesehen
werden. Die Planung großer
Wohnbauflächen ist ein In-diz dafür, dass Müllheim
erheblichen Einwohnerzuwachs erwartet oder erhofft. Die Zahlen der
Bevölkerungsentwicklung für die letzten Jahre belegen aber den gegenteiligen
Trend: die Bevölkerungsentwicklung stagniert. Auch wenn das Angebot an
günstigem Wohnraum wich-tig für die künftige
Entwicklung der Stadt ist, sollte das Flächenangebot realistisch bleiben und
nicht an vielen Stellen auf Kosten besonders wertvoller Landschaft gehen.
Die folgenden für Müllheim
vorgeschlagenen Flächen sehen wir als besonders problematisch an:
Mü 1: „Zwischen L 125 und L 131“, 5,39 ha (Wohnbaufläche)
Diese Fläche liegt an exponierter Stelle und bietet einen großartigen, freien
Blick in Richtung Schwarzwaldrand und Badenweiler. Von der L 125 und dem
begleitenden Rad- und Fußweg ebenso wie von der Helios-Klinik
aus eröffnet sich dieser weite Blick in die Landschaft des Weilertales. Hier mit einem Baugebiet in die freie
Landschaft vorzudringen wäre u.E. ein
Sakrileg. Hinzu kommt, dass die Fläche
in der ausgewiesenen Grünzäsur zwischen Müllheim und Niederweiler liegt. Zu
den Funktionen einer Grünzäsur zählt laut Regionalplan die „Ver-meidung einer bandartigen Siedlungsstruktur,
Zersiedelung der Landschaft sowie klare Tren-nung
der Siedlungen“. Grünzäsuren reichen
von Bebauungsrand der einen zum Bebauungs-rand der
anderen Ortschaft (Definition lt. Regionalplan: „Grünzäsuren sind regional bedeut-same Freihaltezonen zwischen örtlichen Bebauungen
...“). Auch wenn diese Grünzäsur in der Vergangenheit schon durch eine nicht
nachvollziehbare Entscheidung eingeengt wurde (Tank-stelle!),
darf sie keinesfalls weiter beschnitten werden. Wir plädieren dafür, dass
diese Fläche vollständig gestrichen wird. – Es sei auch darauf hingewiesen,
dass der Ortschaftsrat von Nie-derweiler (auf
dieser Gemarkung liegt die fragliche Fläche) die Bebauung ablehnt.
Mü 4: „Südl. Wolfackerweg“, 1,27 ha
(Wohnbaufläche)
Die planungsrechtlichen Vorgaben sprechen klar gegen diese Fläche: Sie liegt
als Teil der wertvollen Erholungslandschaft in der Grünzäsur Müllheim –
Niederweiler sowie im regio-nalen Grünzug. Die
Fläche ist daher ungeeignet für eine Bebauung.
Mü 5: Riedboden, 7,46
ha (Wohnbaufläche)
Diese große Fläche stellt
keine Arrondierung bestehender Siedlungsflächen dar, sondern springt
spornartig weit in die freie Landschaft vor. Sie sollte u.E.
deutlich reduziert und auf den östlichen Teil beschränkt werden.
Mü 10: Renken, 13,53 ha
(Gewerbefläche)
Mü 11: Äußeres Wässerefeld, 7,27 ha (Gewerbefläche)
Beide Fläche greifen in die Grünzäsur Müllheim – Neuenburg
ein. Wenn das Instrument „Grünzäsur“ ernst genommen und eine weitere
Einengung des Freiraumes zwischen den Orten verhindert werden soll, sind die
Flächen nicht genehmigungsfähig.
Mü 12: Nord-Ost-Bereich, 1,18 ha (Wohnbaufläche)
Diese Fläche am Nordrand
von Vögisheim stellt – im Gegensatz zur Beschreibung im Flä-chensteckbrief
- keine „Arrondierung“ dar, sondern stößt als Ausbauchung in die Freifläche
zwischen Müllheim und Vögisheim vor. Diese sollte jedoch als kommunale Grünzäsur
erhal-ten und nicht weiter eingeengt werden. Das
Grundprinzip, nach dem das Zusammenwachsen von Orten und die Entstehung
bandartiger Siedlungsstrukturen zu vermeiden ist, muss auch für die Teilorte
einer Gemeinde gelten. Nachdem für Vögisheim noch weitere Wohnbauflä-chen
vorgesehen sind, sollte diese Fläche entfallen.
Mü 14: Vor dem Ölberg, 0,81 ha (Wohnbaufläche)
Mü 15: Lehmen, 0,79 ha (Wohnbaufläche)
Mü 16: Kirchmatt, 0,56
ha (Wohnbaufläche)
Alle drei Flächen liegen am oberen Ortsrand von Niederweiler und dringen
keilartig in die wertvolle Wiesen- und Streuobstlandschaft zwischen Niederweiler und Badenweiler vor.
Die Fläche „Kirchmatt“ greift zudem in die Grünzäsur Niederweiler –
Oberweiler ein. Die betrof-fene Landschaft ist von
großer Bedeutung für Landschaftsbild, Erholung, Tourismus und Naturschutz und
sollte deshalb besonders sorgsam behandelt werden. Wir plädieren dafür, dass
alle drei Gebiete reduziert und besser an die bestehende Bebauung angepasst
werden: Mü 14 und Mü 15: nur einzeilig
in der unteren Hälfte bebauen, Mü 16:
nur westliche Hälfte bebauen.
Sulzburg (2.739 Einwohner, Eigenentwicklung)
Su
1: Auf der Rüttmatte, 0,83 ha (Mischgebiet)
Su
2: Erweiterung Campingplatz, 1,16 ha
Su 3: Kuttelacker West, 1,45 ha (Gewerbefläche)
Zwischen Dottingen und
Sulzburg ist ein regionaler Grünzug ausgewiesen mit dem Ziel, das weitere
Aufeinanderzuwachsen der beiden Orte zu vermeiden. Eine an sich hier
sinnvolle Grünzäsur wurde wahrscheinlich deshalb nicht ausgewiesen, weil der
Abstand zwischen den Orten nicht ausreichen groß ist. Die offene Landschaft
zwischen den beiden Orten wurde in der Vergangenheit zunehmend verbaut
(Campingplatz, Gewerbeflächen), wodurch eine
un-schöne Situation am Ortseingang des reizvollen Städtchens
entstanden ist. Diese Entwicklung würde jetzt mit der Ausweisung der drei
Gebiete fortgesetzt. Damit wären nahezu die gesam-ten
ebenen Flächen in Stadtnähe verplant. Im Hinblick auf künftige
Entwicklungswünsche von Sulzburg ist das sicher keine sinnvolle Entwicklung.
Zu fragen ist, ob der Campingplatz wirklich beide Erweiterungsflächen
benötigt und ob nicht auf das Gebiet „Kuttelacker West“ im Sinne einer
besseren Vorratshaltung verzichtet werden könnte.
Su 5: Kapellenmattenweg, 3,08 ha
(Wohnbaufläche)
Diese Fläche liegt am Rande der historischen Stadterweiterung und umfasst
Garten-, Weide- und Wiesengelände zwischen älterer
Ortsrandbebauung mit Gartenland einerseits und Wiese und Wald andererseits
(LSG). Sie ist für das spezifische, durch Geschichte und Landschaft
geprägte Bild von Sulzburg bedeutsam und sollte u. E. nicht durch ein
Neubaugebiet nivelliert werden. – Es handelt sich bei dieser Fläche um die
letzte nennenswerte Baulandreserve des Kernortes
Sulzburg, so dass sich auch hier wieder die Frage nach der Nachhaltigkeit
stellt. Wo soll in 30 oder in 60 Jahren gebaut werden, wenn weiter so „von
der Substanz“ gelebt wird? Es rächt sich, dass Sulzburg – trotz Ausweisung
als „Eigenentwicklung“ - seit 1980 ein
Bevölkerungswachstum von 30 % aufzuweisen hat, was mit Ausweisung erheblicher
Bauflächen und massiven Eingriffen in das Bild des Ortsrandes verbunden
war.
Wir plädieren dafür, das Gebiet Kapellenmattenweg zumindest erheblich zu
reduzieren. Aus Gründen des Schutzes von Stadtbild und Landschaft und im
Sinne des nachhaltigen Umgan-ges mit den in
Sulzburg besonders begrenzten Flächenreserven sollte die Fläche nach
Möglichkeit ganz aus der Planung genommen werden.
Flächen in Sulzburg-Laufen:
Su
8: Sommereck, 3,17 ha, Wohnbaufläche
Su 9: WG-Erweiterung, 1,31 ha
Su 10: Doretmatt I, 1,2
ha, Gewerbegebiet
Su 11: Doretmatt II, 0,65
ha, Mischgebiet
Laufen ist eines der
Dörfer in der Vorbergzone des Schwarzwaldes, die sich bisher ein relativ
intaktes Ortsbild und eine harmonische Einbettung in die Landschaft erhalten
haben. Noch mehr als beim Kernort Sulzburg sollte hier das Prinzip
„Eigenentwicklung“ gelten und auf behutsame Entwicklung Wert gelegt werden.
Leider wird mit der Überplanung der vier oben genannten Flächen mit zusammen
6,33 ha am südlichen Ortsrand diesem Prinzip nicht ge-folgt.
Sowohl der lange schmale Steifen des Gewerbegebietes Doretmatt
I wie auch das überdimensionierte Wohngebiet Sommereck passen nicht zum noch
harmonischen Bild des kleinen Winzerdorfes. Es drängt sich der Eindruck auf,
als sollte ein angestrebter Bevölke-rungszuwachs,
der in Sulzburg nur noch bedingt möglich ist, nun nach Laufen verlagert
werden. Auch aufgrund fehlender Grundinfrastruktur erscheint das jedoch nicht
sinnvoll. Unseres Erachtens sollte kritisch geprüft werden, ob für das ortsansässige Gewerbe
von Laufen nicht die Mischgebiete Su 7 und Su 11 ausreichen und
ob das Wohngebiet Su 8 nicht deutlich verkleinert
werden kann.
Zusammenfassend möchten wir nochmals
nachdrücklich die folgenden Forderungen und Vorschläge vorbringen:
(1) Die Bedarfsfrage muss bei
allen Orten u.E. kritisch überprüft werden.
Wir
halten die Flächenanforderungen fast
durchweg für unangemessen hoch,
teilweise
für völlig überzogen (Müllheim!).
(2) Nach Bau- und Naturschutzrecht
sind Vermeidung und Minimierung von
Eingriffen
in Landschaft und Naturhaushalt primär und zwingend
vorgeschrieben.
Nur bei Nachweis von großem öffentlichem Interesse ist ein
Eingriff
in die Schutzgüter überhaupt zulässig. Dieses öffentliche Interesse ist
nicht
nachgewiesen und wird von uns bei den meisten Flächen bezweifelt.
(3) Die Potentiale für
Innenentwicklung durch innerörtliche Bauverdichtung und
Brachflächennutzung
sollten in allen Orten gründlich geprüft und – wo immer
möglich
– genutzt werden.
(4) Die landesplanerischen
Vorgaben müssen generell konsequenter eingehalten
werden.
So sollten sich Orte mit „Eigenentwicklung“ behutsamer entwickeln als
die
„Siedlungsbereiche“. Beispiele: Auggen (Eigenentwicklung) hatte 1990 – 2006
fast
das selbe prozentuale Wachstum wie Müllheim. - Sulzburg (Eigenentwick-
lung) hat bei Realisierung der jetzigen Pläne für die
Zukunft kaum noch
Flächenreserven.
Dr. Frank Baum Jörg
Pflüger Christoph Hercher
Nachrichtlich an:
Regierungspräsidium Freiburg
Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald
Regionalverband Südlicher Oberrhein
Gemeinden des GVV
Regionale Politiker
Presse
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