Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Regionalverband Südlicher Oberrhein

Kontakt: Dr. Frank Baum, Weiherweg 13, 79219 Staufen

 

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV)

Arbeitskreis Nördliches Markgräflerland

Kontakt: Jörg Pflüger, Fohrenbergstraße  39, 79219 Staufen

 

Naturschutzbund Deutschland (NABU)

Gruppe Müllheim
Kontakt: Christoph Hercher, Lina-Kromer-Straße 20, 79379 Müllheim

 

                                                                                                   

                                                                                                                den 6. März 2008                                                           

 

An den Gemeindeverwaltungsverband

Müllheim-Badenweiler

Abteilung Bauleitplanung

Bismarckstraße 3

 

79379 Müllheim

 

 

 

Neufassung Flächennutzungsplan
Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir bedanken uns für die Übersendung der Unterlagen zur Fortschreibung des FNP und geben dazu für die oben genannten, nach § 67 NatSchG anerkannten Naturschutzverbände die folgende Stellungnahme ab.

 

 

Für die Bewertung der geplanten Flächenausweisungen legen wir die folgenden Kriterien zugrunde:

 

(1) Sind Flächen betroffen, die laut  Regionalplan, Naturschutzgesetz oder Natura-2000-Netzwerk besonders geschützt sind? (Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG, Natura-2000-Gebiete)

(2) Wird das Bild der Landschaft oder einer gewachsenen Ortschaft erheblich beeinträchtigt?

(3) Werden wichtige regionalplanerische Grundsätze verletzt, beispielsweise:

      - Klassifizierung von Orten als „Gemeinden mit Eigenentwicklung“ nach dem
              Regionalplan,
      - Sparsamer Umgang mit der Fläche (Minimierung des Flächenverbrauches),
      - keine Neuzerschneidung von freier Landschaft,   

- Erhalt von geschlossenen Grünbereichen/keine weitere Zersiedelung der Landschaft.

Diese Kriterien leiten sich von verbindlichen gesetzlichen und raumplanerischen Vorgaben ab, wie sie z.B. im Baugesetzbuch, im Naturschutzgesetz oder im Regionalplan des Regional-verbandes Südlicher Oberrhein festgelegt sind.

Sie entsprechen darüber hinaus aber auch einem breiten Konsens, der von der Landesregie-rung, von den Parteien des Landes und von vielen gesellschaftlichen Gruppen getragen wird. Er lässt sich im Rahmen der Vorstellungen von nachhaltiger und zukunftsfähiger Politik  mit den folgenden Stichworten charakterisieren: „Begrenzung des Flächenverbrauches  -  Vermeidung von Neuzerschneidungen der Landschaft   -   Nutzung von innerörtlichen Potentialen  -   Erhalt der biologischen und landschaftlichen Vielfalt – Rücksichtnahme auf Boden, Wasser und Klima“. Diese Vorstellungen bilden auch die Grundlage verschiedener Strategien  und Programme des Bundes und des Landes; zu nennen sind beispielsweise:

-  Komreg („Kommunales Flächenmanagement in der Region“)
-  MELAP („Modellvorhaben zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung
   des innerörtlichen Potenzials“)
-  das Bündnis „Flächen gewinnen in Baden-Württemberg“ 
-  die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung

An diesen Vorgaben muss sich auch der Entwurf für die Fortschreibung des FNP Müllheim-Badenweiler messen lassen.


Die Landschaft des Markgräflerlandes darf nicht wie „Verbrauchsmaterial“ behandelt werden!


Neben den genannten, allgemeingültigen Grundsätzen für den Umgang mit Landschaft gelten im Markgräflerland noch besondere Gesichtspunkte. Der Schwarzwaldrand mit der Vorberg-zone und Belchen und Blauen im Hintergrund stellt eine ungewöhnlich reizvolle, deutsch-landweit bekannte Landschaft dar, die seit langem von Touristen und Naturfreunden, aber auch von Künstlern und vor allem auch von ihren Bewohnern geschätzt wird. Diese Land-schaft wird als „Himmlische Landschaft“ (René Schickele), „Paradies am Oberrhein“ und „Toskana Deutschlands“ gepriesen, bedichtet und beworben. Emil Bizer, Adolf Riedlin, Karl Hofer, Julius Kibiger und Adolf Strübe sind einige der Maler, die in dieser Landschaft zu-hause waren und  sich von ihr inspirieren ließen. Die Liste von Freunden dieser Landschaft mit klangvollen Namen ließe sich leicht verlängern.

Es kann nicht angehen, dass der Charme dieser vielgelobten Landschaft  nur dann zählt, wenn sie in Tourismus-Prospekten, auf Messen oder in Ansprachen von Bürgermeistern vermarktet werden soll. In der konkreten Praxis von Planung und Bauen wird sie weiterhin behandelt und verbraucht wie ein vermehrbares Handelsgut. Von bewusst schonendem und behutsamem Umgang ist ebenso wenig zu spüren wie von einem neuen, zeitgemäßen Denken, das der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Das lässt sich leider nur zu gut aus dem Entwurf der FNP-Fortschreibung belegen. Dabei sollte eigentlich klar sein, dass die Landschaft die entschei-dende Grundlage für die Beliebtheit und Attraktivität der Region ist, -  und damit die Basis für den florierenden Tourismus. Auch aus ökonomischen Gründen sollte daher der Schutz der Landschaft einen hohen Stellenwert haben.


Der Entwurf der FNP-Fortschreibung schreibt die verschwenderische Praxis des Flächenverbrauches der letzten Jahrzehnte fort. Er ist heutigen Vorstellungen nicht angemessen und muss revidiert werden.

 

Durch einen einfachen Vergleich mit der Situation in Freiburg soll deutlich gemacht werden,  wie überzogen und inakzeptabel die Vorstellungen des GVV sind:

 

Die Stadt Freiburg hat rund 217.000 Einwohner und veranschlagt im aktuellen FNP (beschlossen 2006) eine Flächen-Neuinanspruchnahme von 131 ha.

 

Der GVV Müllheim-Badenweiler hat rund 32.000 Einwohner und verplant in der FNP-Fortschreibung 135 ha Landschaft (nach Abzug der Flächen, die „grün“ bleiben sollen, z.B. der Kleingartenflächen in Müllheim). – Es wird also etwa die selbe Fläche wie in Freiburg beansprucht, obwohl die Bevölkerungszahl nur etwa 15 % der Freiburger beträgt.

 

In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis wichtig, dass auch in Freiburg zunächst weitaus größere Flächen verplant werden sollten. Nach breiten Protesten aus der Bürgerschaft kam es zu einer erneuten Diskussion, die in ein moderiertes Verfahren mit Bürgerbeteiligung mündete. Durch dieses konnten letztlich die Flächenansprüche einvernehmlich entscheidend reduziert werden.

 

Es ist dringend zu wünschen, dass auch im GVV Müllheim-Badenweiler die Flächeanfor-derungen nochmals kritisch überprüft und deutlich reduziert werden. Von nachhaltiger und zukunftsfähiger Planung kann sonst keinesfalls gesprochen werden.

 

 

Zu den folgenden Flächen, die aus unserer Sicht besonders problematisch sind, möchten wir im Einzelnen Stellung nehmen:


Auggen  (2.457 Einwohner, Eigenentwicklung)

Au 3: Erweiterung Jacobi, 4,11 ha Gewerbefläche

Au 4: Kleinmattenweg III, 5,89 ha Gewerbefläche
Au 5: IKG Auggen-Müllheim, 4,52 ha Gewerbefläche

Diese insgesamt 14,52 ha Gewerbefläche sind bei einem Ort mit Eigenentwicklung mit den Vorgaben des Regionalplanes nicht vereinbar. Auggen ist danach als Gewerbestandort „GE“ klassifiziert, d.h. mit „Gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten kleineren Umfangs zur Verbesserung der lokalen und nahbereichsbezogenen Arbeitsplatzstruktur (bis zu ca. 10 ha)“.

Um eine weitere Ausdehnung bandartiger Siedlungsstrukturen entlang der B3 zu vermeiden, sollte unseres Erachtens das Gebiet Au 4 entfallen. Das IKG Auggen-Müllheim beinhaltet weniger spornartige Struktur, zudem sind in dem Gelände bereits bauliche Anlagen vorhan-den. Interkommunale Gewerbegebiete sind im Sinne der Bündelung von Infrastruktur ohnehin vorzuziehen.


Badenweiler  (3.926 Einwohner, Eigenentwicklung)

Ba 1: Schänzle, 2,69 ha
Ba 4: Hintere Au, 1,93 ha

Diese beiden Wohnbauflächen würden starke Eingriffe in die für Badenweiler so typische und wertvolle Wiesen- und Streuobstlandschaft in exponierter Hanglage bedeuten. Im Sinne von sparsamem und nachhaltigem Umgang mit der Landschaft plädieren wir dafür, diese beiden Gebiete flächenmäßig deutlich zu reduzieren.

Ba 9: „Gegenüber Moosmatt“, 2,05 ha (Mischgebiet)
Ba 10: Schweighof-West, 1,08 ha (Wohnbaufläche)

Beide Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet sowie in der Grünzäsur zwischen Oberwei-ler und Schweighof und sind daher nicht genehmigungsfähig. Aus Gründen der Freihaltung der hier besonders reizvollen Landschaft im Umfeld von Badenweiler sollte auf beide Flächen verzichtet werden. Die Tatsache, dass mit „Moosmatt“ bereits ein kleines Baugebiet quasi im Außenbereich existiert, darf nicht als Begründung dafür dienen, die Lücke zu schließen. Der Eingriff würde sonst durch Bildung eines langen Sporns in die Landschaft weiter verschlim-mert.

 

Ba 6b: Campingplatz-West, 0.87 ha

Die Fläche in reizvoller Lage befindet sich teils im FFH-Gebiet mit wertvoller Biotopaus-stattung und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Regionalen Grünzug, sie ist zudem Bestand-teil der Erholungslandschaft am Südhang des Weilertales. Wir schlagen vor, lediglich die Erweiterung des Campingplatzes nach Osten zu genehmigen.

 


Buggingen  (3.825 Einwohner, Eigenentwicklung)

Bu 1: Bernel I, 5,58 ha (Wohnbebauung)

 

Es stellt sich die Frage, ob für einen Ort mit Eigenentwicklung und knapp 4000 Einwohnern eine derartig große Fläche für Wohnungsbau notwendig ist. Wir plädieren für eine Verkleine-rung der Fläche.

 

Bu 7: Wohnmobilstellplatz, 0,33 ha

Der vorgesehene Platz liegt im Regionalen Grünzug, außerdem sind nach § 32 NatSchG besonders geschützte Biotope betroffen. Er befindet sich im Außenbereich, im wertvollsten Naherholungsgebiet von Buggingen. Durch den Betrieb dieses Stellplatzes würde das idyllische Landschaftsbild am östlichen Ortsrand massiv gestört. Hier plädieren wir für den vollständigen Verzicht des Vorhabens.




 

Müllheim  (18.236 Einwohner, Kernort und kernnahe Ortsteile: Siedlungsbereich, restliche Ortsteile: Eigenentwicklung)

Die FNP-Fortschreibung sieht für die Stadt Müllheim samt Teilorten 37 Bauflächen mit ins-gesamt rund 80 ha Fläche vor. Dazu gehören sowohl umfangreiche Gewerbeflächen (rund 27 ha) als auch zahlreiche Wohnbauflächen. Die Flächen sind z.T. landschaftlich problematisch, z.T. kollidieren sie mit planungsrechtlichen Vorgaben (regionaler Grünzug, Grünzäsur, LSG) und müssen daher  kritisch gesehen werden.  Die Planung großer Wohnbauflächen ist ein In-diz dafür, dass Müllheim erheblichen Einwohnerzuwachs erwartet oder erhofft. Die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung für die letzten Jahre belegen aber den gegenteiligen Trend: die Bevölkerungsentwicklung stagniert. Auch wenn das Angebot an günstigem Wohnraum wich-tig für die künftige Entwicklung der Stadt ist, sollte das Flächenangebot realistisch bleiben und nicht an vielen Stellen auf Kosten besonders wertvoller Landschaft gehen.

 

Die folgenden für Müllheim vorgeschlagenen Flächen sehen wir als besonders problematisch an:

Mü 1: „Zwischen L 125 und L 131“, 5,39 ha (Wohnbaufläche)

Diese Fläche liegt an exponierter Stelle und bietet einen großartigen, freien Blick in Richtung Schwarzwaldrand und Badenweiler. Von der L 125 und dem begleitenden Rad- und Fußweg ebenso wie von der Helios-Klinik aus eröffnet sich dieser weite Blick in die Landschaft des Weilertales. Hier mit einem Baugebiet in die freie Landschaft vorzudringen wäre u.E. ein Sakrileg.  Hinzu kommt, dass die Fläche in der ausgewiesenen Grünzäsur zwischen Müllheim und Niederweiler liegt. Zu den Funktionen einer Grünzäsur zählt laut Regionalplan die „Ver-meidung einer bandartigen Siedlungsstruktur, Zersiedelung der Landschaft sowie klare Tren-nung der Siedlungen“.  Grünzäsuren reichen von Bebauungsrand der einen zum Bebauungs-rand der anderen Ortschaft (Definition lt. Regionalplan: „Grünzäsuren sind regional bedeut-same Freihaltezonen zwischen örtlichen Bebauungen ...“). Auch wenn diese Grünzäsur in der Vergangenheit schon durch eine nicht nachvollziehbare Entscheidung eingeengt wurde (Tank-stelle!), darf sie keinesfalls weiter beschnitten werden. Wir plädieren dafür, dass diese Fläche vollständig gestrichen wird. – Es sei auch darauf hingewiesen, dass der Ortschaftsrat von Nie-derweiler (auf dieser Gemarkung liegt die fragliche Fläche) die Bebauung ablehnt.

Mü 4: „Südl. Wolfackerweg“, 1,27 ha (Wohnbaufläche)

Die planungsrechtlichen Vorgaben sprechen klar gegen diese Fläche: Sie liegt als Teil der wertvollen Erholungslandschaft in der Grünzäsur Müllheim – Niederweiler sowie im regio-nalen Grünzug. Die Fläche ist daher ungeeignet für eine Bebauung.

 

Mü 5: Riedboden, 7,46 ha (Wohnbaufläche)

 

Diese große Fläche stellt keine Arrondierung bestehender Siedlungsflächen dar, sondern springt spornartig weit in die freie Landschaft vor. Sie sollte u.E. deutlich reduziert und auf den östlichen Teil beschränkt werden.

 

 

Mü 10: Renken, 13,53 ha (Gewerbefläche)

Mü 11: Äußeres Wässerefeld, 7,27 ha (Gewerbefläche)

Beide Fläche greifen in die Grünzäsur Müllheim – Neuenburg ein. Wenn das Instrument „Grünzäsur“ ernst genommen und eine weitere Einengung des Freiraumes zwischen den Orten verhindert werden soll, sind die Flächen nicht genehmigungsfähig.

Mü 12: Nord-Ost-Bereich, 1,18 ha (Wohnbaufläche)

 

Diese Fläche am Nordrand von Vögisheim stellt – im Gegensatz zur Beschreibung im Flä-chensteckbrief - keine „Arrondierung“ dar, sondern stößt als Ausbauchung in die Freifläche zwischen Müllheim und Vögisheim vor. Diese sollte jedoch als kommunale Grünzäsur erhal-ten und nicht weiter eingeengt werden. Das Grundprinzip, nach dem das Zusammenwachsen von Orten und die Entstehung bandartiger Siedlungsstrukturen zu vermeiden ist, muss auch für die Teilorte einer Gemeinde gelten. Nachdem für Vögisheim noch weitere Wohnbauflä-chen vorgesehen sind, sollte diese Fläche entfallen.

Mü 14: Vor dem Ölberg, 0,81 ha (Wohnbaufläche)
Mü 15: Lehmen, 0,79 ha (Wohnbaufläche)

Mü 16: Kirchmatt, 0,56 ha (Wohnbaufläche)

Alle drei Flächen liegen am oberen Ortsrand von Niederweiler und dringen keilartig in die wertvolle Wiesen- und Streuobstlandschaft  zwischen Niederweiler und Badenweiler vor. Die Fläche „Kirchmatt“ greift zudem in die Grünzäsur Niederweiler – Oberweiler ein. Die betrof-fene Landschaft ist von großer Bedeutung für Landschaftsbild, Erholung, Tourismus und Naturschutz und sollte deshalb besonders sorgsam behandelt werden. Wir plädieren dafür, dass alle drei Gebiete reduziert und besser an die bestehende Bebauung angepasst werden: Mü 14  und Mü 15: nur einzeilig in der unteren Hälfte bebauen,  Mü 16: nur westliche Hälfte bebauen.


Sulzburg  (2.739 Einwohner, Eigenentwicklung)

 

Su 1: Auf der Rüttmatte, 0,83 ha (Mischgebiet)

Su 2: Erweiterung Campingplatz, 1,16 ha
Su 3: Kuttelacker West, 1,45 ha (Gewerbefläche)

 

Zwischen Dottingen und Sulzburg ist ein regionaler Grünzug ausgewiesen mit dem Ziel, das weitere Aufeinanderzuwachsen der beiden Orte zu vermeiden. Eine an sich hier sinnvolle Grünzäsur wurde wahrscheinlich deshalb nicht ausgewiesen, weil der Abstand zwischen den Orten nicht ausreichen groß ist. Die offene Landschaft zwischen den beiden Orten wurde in der Vergangenheit zunehmend verbaut (Campingplatz, Gewerbeflächen), wodurch eine  un-schöne Situation am Ortseingang des reizvollen Städtchens entstanden ist. Diese Entwicklung würde jetzt mit der Ausweisung der drei Gebiete fortgesetzt. Damit wären nahezu die gesam-ten ebenen Flächen in Stadtnähe verplant. Im Hinblick auf künftige Entwicklungswünsche von Sulzburg ist das sicher keine sinnvolle Entwicklung. Zu fragen ist, ob der Campingplatz wirklich beide Erweiterungsflächen benötigt und ob nicht auf das Gebiet „Kuttelacker West“ im Sinne einer besseren Vorratshaltung verzichtet werden könnte.

Su 5: Kapellenmattenweg, 3,08 ha (Wohnbaufläche)

Diese Fläche liegt am Rande der historischen Stadterweiterung und umfasst Garten-, Weide- und Wiesengelände zwischen älterer Ortsrandbebauung mit Gartenland einerseits und Wiese und Wald andererseits (LSG). Sie ist für das spezifische, durch Geschichte und Landschaft geprägte Bild von Sulzburg bedeutsam und sollte u. E. nicht durch ein Neubaugebiet nivelliert werden. – Es handelt sich bei dieser Fläche um die letzte nennenswerte Baulandreserve des Kernortes Sulzburg, so dass sich auch hier wieder die Frage nach der Nachhaltigkeit stellt. Wo soll in 30 oder in 60 Jahren gebaut werden, wenn weiter so „von der Substanz“ gelebt wird? Es rächt sich, dass Sulzburg – trotz Ausweisung als „Eigenentwicklung“ -  seit 1980 ein Bevölkerungswachstum von 30 % aufzuweisen hat, was mit Ausweisung erheblicher Bauflächen und massiven Eingriffen in das Bild des Ortsrandes verbunden war.  

Wir plädieren dafür, das Gebiet Kapellenmattenweg zumindest erheblich zu reduzieren. Aus Gründen des Schutzes von Stadtbild und Landschaft und im Sinne des nachhaltigen Umgan-ges mit den in Sulzburg besonders begrenzten Flächenreserven sollte die Fläche nach Möglichkeit ganz aus der Planung genommen werden.

 

Flächen in Sulzburg-Laufen:

 

Su 8: Sommereck, 3,17 ha, Wohnbaufläche
Su 9: WG-Erweiterung, 1,31 ha
Su 10: Doretmatt I, 1,2 ha, Gewerbegebiet
Su 11: Doretmatt II, 0,65 ha, Mischgebiet

 

Laufen ist eines der Dörfer in der Vorbergzone des Schwarzwaldes, die sich bisher ein relativ intaktes Ortsbild und eine harmonische Einbettung in die Landschaft erhalten haben. Noch mehr als beim Kernort Sulzburg sollte hier das Prinzip „Eigenentwicklung“ gelten und auf behutsame Entwicklung Wert gelegt werden. Leider wird mit der Überplanung der vier oben genannten Flächen mit zusammen 6,33 ha am südlichen Ortsrand diesem Prinzip nicht ge-folgt. Sowohl der lange schmale Steifen des Gewerbegebietes Doretmatt I wie auch das überdimensionierte Wohngebiet Sommereck passen nicht zum noch harmonischen Bild des kleinen Winzerdorfes. Es drängt sich der Eindruck auf, als sollte ein angestrebter Bevölke-rungszuwachs, der in Sulzburg nur noch bedingt möglich ist, nun nach Laufen verlagert werden. Auch aufgrund fehlender Grundinfrastruktur erscheint das jedoch nicht sinnvoll. Unseres Erachtens sollte kritisch geprüft  werden, ob für das ortsansässige Gewerbe von Laufen  nicht die Mischgebiete Su 7 und Su 11 ausreichen und ob das Wohngebiet Su 8 nicht deutlich verkleinert werden kann.

 

Zusammenfassend möchten wir nochmals nachdrücklich die folgenden Forderungen und Vorschläge vorbringen:

(1)       Die Bedarfsfrage muss bei allen Orten u.E. kritisch überprüft werden.
            Wir halten die  Flächenanforderungen fast durchweg für unangemessen hoch,
            teilweise für völlig überzogen (Müllheim!).

(2)       Nach Bau- und Naturschutzrecht sind Vermeidung und Minimierung von
            Eingriffen in Landschaft und Naturhaushalt primär und zwingend
            vorgeschrieben. Nur bei Nachweis von großem öffentlichem Interesse ist ein
            Eingriff in die Schutzgüter überhaupt zulässig. Dieses öffentliche Interesse ist
            nicht nachgewiesen und wird von uns bei den meisten Flächen bezweifelt.

(3)       Die Potentiale für Innenentwicklung durch innerörtliche Bauverdichtung und
            Brachflächennutzung sollten in allen Orten gründlich geprüft und – wo immer
            möglich – genutzt werden.

(4)       Die landesplanerischen Vorgaben müssen generell konsequenter eingehalten
            werden. So sollten sich Orte mit „Eigenentwicklung“ behutsamer entwickeln als
            die „Siedlungsbereiche“. Beispiele: Auggen (Eigenentwicklung) hatte 1990 – 2006
            fast das selbe prozentuale Wachstum wie Müllheim. -  Sulzburg (Eigenentwick-
            lung) hat bei Realisierung der jetzigen Pläne für die Zukunft kaum noch
            Flächenreserven.


 

 

 

Dr. Frank Baum                             Jörg Pflüger                                 Christoph Hercher                                


 

 

 

 

Nachrichtlich an:

Regierungspräsidium Freiburg

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Regionalverband Südlicher Oberrhein

Gemeinden des GVV

Regionale Politiker

Presse