im Kreistag von
Breisgau-Hochschwarzwald |
Waltraud
Kannen Kreisrätin Schwarzwaldstraße
32 79238 Ehrenkirchen Dr. Kreisrat Vadomarstraße 8 79189 Bad
Krozingen Kreisrätin Britzinger
Weg 24 79379
Müllheim |
Herrn Landrat Jochen Glaeser Stadtstraße 2 79102 Freiburg |
28.
Februar 2007
Bezuschussung von Kindergärten in
freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Landrat,
das mittlerweile rechtskräftige
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2006 zur
Bezuschussung von Kindergärten in freier Trägerschaft, verpflichtet die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Gleichstellung bei der
Förderung dieser Kindergärten mit den Einrichtungen öffentlicher oder
kirchlicher Träger. Das Urteil bestätigt die von unserer Fraktion seit Jahren
vertretene Position, wonach Kindergärten in freier Trägerschaft wie z. B.
Waldorfkindergärten und Waldkindergärten in die Bedarfsplanung aufgenommen und
bei der Bezuschussung gleichgestellt werden müssen.
Der VGH hat in diesem
Zusammenhang ausdrücklich betont, dass der Gesetzgeber des SGB VIII erkennbar
der Pluralität der Wert- und Erziehungsvorstellungen Vorrang vor dem Interesse
der Gemeinden und Landkreise am Erhalt so genannter bewährter Strukturen
eingeräumt hat, auch wenn die Berücksichtigung neuer unterschiedlichen Strukturen
im Rahmen der Bedarfsplanung „erhebliche organisatorische, finanzielle und
planerische Anforderungen mit sich bringen kann.“
Für uns ergeben sich hieraus
die nachfolgenden Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten:
Für Ihre Bemühungen besten
Dank
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Kannen Dr.