im Kreistag von Breisgau-Hochschwarzwald

 

 

 

Waltraud Kannen

Kreisrätin

Schwarzwaldstraße 32

79238  Ehrenkirchen

 

Dr. Frank Riepl

Kreisrat

Vadomarstraße 8

79189 Bad Krozingen

 

Dora Pfeifer-Suger

Kreisrätin

Britzinger Weg 24

79379 Müllheim

 

 

 

 

Herrn Landrat

Jochen Glaeser

Stadtstraße 2

79102 Freiburg

 

 

 

                                                                                                          28. Februar 2007

 

                                                                      

Bezuschussung von Kindergärten in freier Trägerschaft

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

das mittlerweile rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2006 zur Bezuschussung von Kindergärten in freier Trägerschaft, verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Gleichstellung bei der Förderung dieser Kindergärten mit den Einrichtungen öffentlicher oder kirchlicher Träger. Das Urteil bestätigt die von unserer Fraktion seit Jahren vertretene Position, wonach Kindergärten in freier Trägerschaft wie z. B. Waldorfkindergärten und Waldkindergärten in die Bedarfsplanung aufgenommen und bei der Bezuschussung gleichgestellt werden müssen.

 

Der VGH hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont, dass der Gesetzgeber des SGB VIII erkennbar der Pluralität der Wert- und Erziehungsvorstellungen Vorrang vor dem Interesse der Gemeinden und Landkreise am Erhalt so genannter bewährter Strukturen eingeräumt hat, auch wenn die Berücksichtigung neuer unterschiedlichen Strukturen im Rahmen der Bedarfsplanung „erhebliche organisatorische, finanzielle und planerische Anforderungen mit sich bringen kann.“

 

Für uns ergeben sich hieraus die nachfolgenden Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten:

 

  1. Wie beabsichtigt die Landkreisverwaltung das VGH-Urteil zeitnah und ohne weitere Verzögerungen umzusetzen?

 

  1. In welchen Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind Kindergärten in freier Trägerschaft ansässig und um welche Träger handelt es sich dabei jeweils?

 

 

 

 

  1. Welche Kindergärten und Kindertagesstätten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald müssen aufgrund des Urteils zusätzlich in die Förderung aufgenommen werden?

 

  1. Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe müssen Nachzahlungen vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geleistet werden und sind hierfür Rücklagen gebildet bzw. Gelder im Haushalt eingestellt worden?

 

  1. In welchem Umfang sind Rechtsstreitigkeiten mit freien Trägern zu der vorstehenden Problematik anhängig?

 

  1. Wie hoch schätzt die Verwaltung die sich zukünftig für den Landkreis ergebenden Mehrkosten?

 

 

 

Für Ihre Bemühungen besten Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Waltraud Kannen                            Dr. Frank Riepl                        Dora Pfeifer-Suger