Antrag an den Gemeinderat: Einer Offenlage zum Bebauungsplan Am langen Rain müssen folgende Maßnahmen vorausgehen:
- Die Gutachten zu den Bäumen, die innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes liegen, muss dem Gemeinderat vor der Entscheidung zur Offenlage vorliegen.
- Die alten, wertvollen Bäume, insbesondere die Mostbirnbäume und Kirschbäume in den geplanten Grünstreifen müssen erhalten werden, sowie die Nussbäume (Naturdenkmale).
- Straßenverlauf und Kreisverkehr bei der Heliosklinik müssen planerisch so angepasst werden, dass der Straßenbereich vom Grundstück Sulzburger Straße 4 abrückt und die Trauerweide erhalten werden kann.
- Es muss dem Gemeinderat ein Konzept mit zeitlichem Ablauf für die Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgelegt werden.
Begründung: Die Bebauung des Geländes Am langen Rain ist eine Maßnahme von großem öffentlichen Interesse und war im Vorfeld des Beschlusses zur Bebauung umstritten. In Anbetracht der Exponiertheit des Plangebietes und seiner hohen ökologischen Wertigkeit erfordert eine Bebauung den weitgehenden, im Bebauungsplan festgeschriebenen Erhalt des wertvollen alten Baumbestandes und Auflagen für entsprechende Schutzmaßnahmen während der Bauphase. Antrag am Langen Rain
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