Karl-Heinz Ruder Informierte ausführlich über die rechtliche Seite der Unterbringung von unfreiwillig obdachlos gewordenen Menschen. Die Unterbringung erfolgt nach Polizeirecht. Die Gemeinden als unterste Polizeibehörde sind verpflichtet unfreiwillig obdachlos gewordene oder von unfreiwilliger Obdachlosikeit bedrohte Menschen unterzubringen. Es gehe um den Schutz von Menschenrechten und Grundrechten, so Karl-Heinz Ruder. Die Unterbringung muss menschenwürdig sein.
Gerichtsentscheide verpflichten die Gemeinden entsprechende Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Es gehe darum, das Existenzminimum zu sichern. Der Maßstab sei der Grundsatz der Menschenwürde. Mit wachsendem Wohlstand gehe auch der Standard von Obdachlosenunterkünften nach oben. Pro Person werden laut Verwaltungsgerichtsurteilen 10m² ohne Gemeinschaftsflächen als menschenwürdige Unterkunft angesehen. Für ein Elternpaar mit einem z. B. 8jährigen Kind seien mind. zwei Räume erforderlich. Ruder – Grundsätze des Ortspolizeirechts
Doch Anspruch und Wirklichkeit würden oft weit auseinander liegen. Es sei bedenklich, dass Kommunen teilweise nicht mehr bereit seien, Verwaltungsgerichtsurteile umzusetzen. Das führe zu einer Erosion des Rechtsstaats.
Dora Pfeifer-Suger hatte zuvor einige Beispiele von Obdachlosenunterkünften gezeigt, die nicht den Vorgaben der Menschenwürde entsprechen. Foto: Zimmer für zwei Personen im Dekan-Doleschal-Haus in Müllheim
Vorgebracht wurden auch mehrere Beispiele von viel zu hohen Gebühren. Pro Mensch werden teilweise 378 Euro/Monat verlangt (Heitersheim), für wenig mehr als ein Bett. BZ 22.03.2018 BZ 22.03.2018
Informationsveranstaltung
Menschenwürdig leben in Obdachlosenunterkünften – mit Karl-Heinz Ruder, Rechtsanwalt und Kommunalberater
Dienstag, den 20. März 2018, 19.00 Uhr, im Hotel Stadthaus in Müllheim am Marktplatz.Was wird unter einer menschenwürdigen Unterkunft verstanden? Wie viel Platz braucht ein Mensch in der Obdachlosenunterkunft? Diese und weitere Fragen sollen behandelt werden. Ausführliche Einladung
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