Schreiben wegen Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen.

Die Satzungsänderung mit der Erhöhung der Nutzungsgebühren wurde mit großer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen. Wie sich im Nachhinein herausstellte, bedeutet die Erhöhung annähernd eine Verdoppelung der bisherigen Gebühren. Was für diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben und die Unterbringungskosten selbst bezahlen, zu erheblichen Problemen führt. Viele sind gezwungen wieder Transferleistungen beim Jobcenter zu beantragen.

In einem Schreiben an Bürgermeister Löffler, baten wir die Sachlage unter Berücksichtigung der von uns dargestellten Probleme für die Betroffen, noch einmal zu überdenken. (Leider ohne Ergebnis)

Das Schreiben:

Müllheim, den 25. März 2023

Hohe Kosten für Obdachlosenunterkünfte

Sehr geehrter Herr Löffler,

beim Beschluss der neuen Nutzungsgebühren im Dezember vergangenen Jahres war uns die Dimension der Erhöhung der Gebühren nicht bewusst. Sicherlich auch weil in den Unterlagen ein Vergleich der damals aktuellen Nutzungsgebühren zu den ab 1. Januar 2023 geltenden ebenso fehlte, wie eine genaue Auflistung der als Nebenkosten geltend gemachten Unkosten. Beides bitten wir nachzureichen.

Wie sich jetzt herausstellt, bringt diese drastische Erhöhung (annähernd eine Verdoppelung) der Nutzungsgebühr für die Unterkunft für viele der Betroffenen große Probleme mit sich. Vor allem für Menschen mit eigenem Einkommen, die nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und für Familien mit Kindern, bedeuten die hohen Unterkunftskosten eine große Härte. Der größte Teil des Arbeitslohns muss jetzt für die Unterkunftskosten aufgewendet werden. Viele Betroffene müssen nun doch beim Jobcenter ergänzende Leistungen beantragen. Doch Leistungen werden in der Regel erst ab dem Tag der Antragsstellung bewilligt, die Erhöhung der Unterkunftskosten erfolgte aber rückwirkend zum 1. Januar. Das Bestreben nach finanzieller Unabhängigkeit wird praktisch unerreichbar. Dies wiederum behindert den Familiennachzug, da Transfermittelfreiheit vorausgesetzt wird. Auch für bestimmte Aufenthaltstittel ist ein ausreichendes Einkommen ohne Anspruch auf Transfermittel Voraussetzung.

Zudem gefährden die hohen Unterkunftskosten bereits erreichte Integrationserfolge und schaden der Integrationsbereitschaft der Flüchtlinge. Wir bitten dringend, die Kosten für die Unterkünfte, insbesondere die Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen noch einmal unter dem Gesichtspunkt der Gebührenreduzierung zu überprüfen. Nicht alles was möglich ist

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