Anmerkung: Der Antrag der Sparkasse auf Abriss des Eschenbachhauses wurde im sog. Kenntnisgabeverfahren genehmigt. D.h. der Bauausschuss wird an dieser Entscheidung nicht beteiligt. Es gibt noch keine Baugenehmigung noch nicht einmal ein Bauantrag. Um einen weitere Baubrachfläche in der Innenstadt zu vermeiden, sollte der Abriss erst erfolgen bzw. genehmigt werden, wenn der Bauantrag genehmigt ist.
Bürgermeister Löffler erklärte den Antrag auf nicht zulässig. ???
Top 2 -2 Bauausschuss 11.09.
Abbruch des Eschenbachhauses
Antrag:
Keine Zustimmung zum Abriss vor erteilter Baugenehmigung.
Im Gegensatz zum Baudezernat haben wir sehr wohl Bedenken gegen den Abriss. Aktuell liegt dem Bauausschuss noch nicht einmal ein Bauantrag vor.
Wir sind auch der Meinung, dass strittige Bauvorhaben nicht als Kenntnisgabe gehandhabt werden sollten.
Abriss und Bauvorhaben stoßen bei den Anliegern und auch in Teilen der Bevölkerung nach wie vor auf Ablehnung.
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